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   SG Berlin, 31.10.2006 - S 94 AS 6629/06   

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https://dejure.org/2006,33971
SG Berlin, 31.10.2006 - S 94 AS 6629/06 (https://dejure.org/2006,33971)
SG Berlin, Entscheidung vom 31.10.2006 - S 94 AS 6629/06 (https://dejure.org/2006,33971)
SG Berlin, Entscheidung vom 31. Oktober 2006 - S 94 AS 6629/06 (https://dejure.org/2006,33971)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes während des Studiums; Förderungsfähigkeit nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG); Darlehnsweise Bewilligung von Arbeitslosengeld II zur Absolvierung eines Studiums der Rechtswissenschaften; Härtefallregelung ...

  • Justiz Berlin
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 14.10.1993 - 5 C 16.91

    Übermäßige Folgen eines Anspruchsausschlusses als Voraussetzung für das Vorliegen

    Auszug aus SG Berlin, 31.10.2006 - S 94 AS 6629/06
    Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 94, 224) hat einen besonderer Härtefall bei § 26 Bundessozialhilfegesetz angenommen, wenn die Folgen eines Anspruchsausschlusses über das Maß dessen hinausgehen, das regelmäßig mit der Versagung von Hilfe zum Lebensunterhalt für eine Ausbildung verbunden und vom Gesetzgeber in Kauf genommen worden ist.
  • BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 73/04 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - keine

    Auszug aus SG Berlin, 31.10.2006 - S 94 AS 6629/06
    Sachgerecht erscheint eine die Heranziehung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Arbeitslosenhilfe, die ebenfalls für Bewilligungsabschnitte zu gewähren war (hierzu Urteil vom 25. Mai 2005, Az. B 11a/11 AL 73/04 R; Urteil vom 27. Januar 2005, B 7/7a AL 34/04 R; Fundstellen juris).
  • BVerwG, 30.11.1966 - V C 29.66

    Verwaltungsgerichtliche Nachprüfung des Begehrens auf Hilfe zum Lebensunterhalt -

    Auszug aus SG Berlin, 31.10.2006 - S 94 AS 6629/06
    Die Begrenzung des Streitgegenstandes auf den Zeitraum bis zur letzten Behördenentscheidung, wie er für die Sozialhilfebewilligung nach dem Bundessozialhilfegesetz anerkannt war (vergl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 30. November 1966, Az. V C 29.66, Fundstelle juris), ist auf die Prüfung von Leistungsansprüchen nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches nicht übertragbar.
  • LSG Bayern, 20.01.2006 - L 7 AS 6/05

    Anspruch auf Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts eines

    Auszug aus SG Berlin, 31.10.2006 - S 94 AS 6629/06
    Wie beim inhaltsgleichen § 26 Bundessozialhilfegesetz soll die Förderung der Ausbildung nach wie vor im bisherigen Umfang außerhalb des Zweiten (bzw. Zwölften) Buches des Sozialgesetzbuches erfolgen (so auch Bayrisches Landessozialgericht, Urteil vom 20. Januar 2006, Az. L 7 AS 6/05; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. Januar 2006, Az. L 5 B 1351/05 AS ER, L 5 B 1352/05 AS PKH; Fundstellen juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 02.09.2005 - L 8 AS 1995/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Behördeneigenschaft der Arbeitsgemeinschaften

    Auszug aus SG Berlin, 31.10.2006 - S 94 AS 6629/06
    Soweit vertreten wird, es sei daher grundsätzlich nur auf einen Sechsmonatszeitraum abzustellen (so Landessozialgericht Baden-Württem­berg, Urteil vom 2. September 2005, Az. L 8 AS 1995/05, Fundstelle juris), vermag sich die Kammer dieser Auffassung nicht anzuschließen.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.01.2006 - L 5 B 1351/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss - Student -

    Auszug aus SG Berlin, 31.10.2006 - S 94 AS 6629/06
    Wie beim inhaltsgleichen § 26 Bundessozialhilfegesetz soll die Förderung der Ausbildung nach wie vor im bisherigen Umfang außerhalb des Zweiten (bzw. Zwölften) Buches des Sozialgesetzbuches erfolgen (so auch Bayrisches Landessozialgericht, Urteil vom 20. Januar 2006, Az. L 7 AS 6/05; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. Januar 2006, Az. L 5 B 1351/05 AS ER, L 5 B 1352/05 AS PKH; Fundstellen juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.06.2006 - L 5 B 447/06

    Voraussetzungen eines besonderen Härtefalles i. S. von § 7 Abs. 5 S. 2 SGB 2

    Auszug aus SG Berlin, 31.10.2006 - S 94 AS 6629/06
    Anerkannt ist eine besondere Härte auch wenn eine Ausbildung bereits weit fortgeschritten ist (so Landessozialgericht Hamburg, Beschluss vom 2. Februar 2006, Az. L 5 B 396/95 ER AS, Fundstelle juris) oder während der akuten Examensphase etwa nach Zulassung zur juristischen Staatsprüfung (hierzu Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. Juni 2006, Az. L 5 B 447/06 AS ER, Fundstelle juris - unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Parallelsenats Az. L 18 B 341/06 AS ER, unveröffentlicht).
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